Lead Generierung – Ist das durch die DSGVO überhaupt noch möglich?

Lead Generierung ist eines der wichtigsten Marketing Instrumente! Doch ist das mit der DSGVO überhaupt noch gesetzeskonform möglich?

Viele Unternehmen stellen sich genau diese Frage. Und sie ist nicht einfach zu beantworten!

Denn die Umsetzung einer Lead Generierung, egal ob offline oder online, kann schnell zum Lauf im Minenfeld werden. Es erwarten Sie nämlich einige Regelungen, um DSGVO-konform handeln zu können.

Welche das sind und was Sie genau beachten müssen, um Lead Generierung durchführen zu können erfahren Sie in diesem Beitrag!

Die Grundlage – Marketing Automation DSGVO-konform einsetzen

Ein Großteil der Unternehmen generiert Ihre Leads online. Die Grundlage von gut funktionierender online Lead Generierung ist die Marketing Automation. Hierbei wird meist eine externe Software eingesetzt, um die Kunden auf Ihrer „Reise“ durch die verschiedensten Touchpoints zu begleiten. Dies erfordert jedoch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ist damit Thema der DSGVO. Das müssen Sie beim Einsatz eines solchen Marketing Automations Tools beachten, um gesetzeskonform zu handeln:

Externen Anbieter mit geeignetem Datenschutzniveau auswählen

Im Idealfall sollte Ihr gewählter Anbieter aus der EU stammen. Länder aus dieser Vereinigung unterliegen nämlich alle den gleichen strengen Bestimmungen. Sollte das nicht möglich sein, ist auch ein Land mit Angemessenheitsbeschluss zu empfehlen.

Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen

Auch der externe Anbieter Ihres Tools verarbeitet die Daten Ihrer Kunden. Deshalb sollte unbedingt ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden.

DSGVO-konformen Cookie Banner einsetzen

Um die Reise Ihrer Kunden zu verfolgen, müssen auf der Website Tracking- bzw. Marketing Cookies gesetzt werden. Diese sind nicht technisch notwendig. Somit benötigt man zur Einwilligung einen Cookie Banner. Wie man diesen gesetzeskonform gestaltet, erfahren Sie in unserem Beitrag Aufgepasst! So wird Ihr Cookie Banner gesetzeskonform.

Natürlich erfordert die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Marketing Zwecke fast immer eine Einwilligung. Dazu aber gleich mehr…

Das Wichtigste – Immer eine Einwilligung einholen

Lead Generierung basiert immer auf der Sammlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Denn ohne die Adresse, Telefonnummer etc. können Sie mit Ihrem potenziellen Kunden natürlich nicht in Kontakt treten. Folglich müssen Sie laut DSGVO immer eine Einwilligung für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten einholen, sowie Ihre Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Dies betrifft alle Formen der Lead Generierung. Egal ob Sie E-Mails aussenden, Teilnehmer für ein Gewinnspiel gewinnen, potenzielle Kunden per Telefon kontaktieren oder einem Besucher einer Messe Infomaterial zusenden möchten. Eine Einwilligung ist immer nötig, denn, egal ob online oder offline, Sie verarbeiten immer deren personenbezogene Daten.

Diese ist jedoch auch bei der Lead Generierung an Vorschriften gebunden:

Einwilligung vorschriftsgemäß gestalten

Die Einholung einer Zustimmung zur Zusendung von Newslettern oder Infomaterialen oder auch zur Bereitstellung von Informationen via Telefonanruf etc. unterliegt einigen Regelungen.

Beispielsweise:

  • nur notwendige Pflichtfelder auswählen
  • Zweck der Datenverarbeitung angeben
  • auf Datenschutzerklärung hinweisen
  • etc.

Weiters ist es empfehlenswert, Einwilligungen immer mittels eines Double Opt-In Verfahrens einzuholen. Dies sichert Sie im Hinblick auf Beweiszwecke ab. Außerdem können Sie garantieren, dass der potenzielle Kunde auch wirklich seine richtigen Daten angibt.

Sie möchten erfahren, wie so eine Einwilligung DSGVO-konform aussehen kann und was dabei noch zu beachten ist?

Wir haben Ihnen am Beispiel Newsletter Versand eine geeignete Einwilligungserklärung aufbereitet und auch weitere Details beschrieben.

Kopplungsverbot beachten

Sie möchten, wenn eine Kunde bei Ihnen bestellt, diesen gleich direkt zum Erhalt Ihres Newsletters verpflichten?

Das ist leider seit Einführung der DSGVO nicht mehr möglich. Denn damit trat auch das Kopplungsverbot in Kraft.

Das Kopplungsverbot betrifft die Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters etc., die an die Erfüllung eines Vertrags gekoppelt ist. Vereinfacht gesagt, dürfen Sie die Bestellung von Waren und Dienstleistungen nicht davon abhängig machen, in welche Datenverarbeitung der Kunde eingestimmt hat.

Ein Satz wie: „Hiermit willigen Sie der Zusendung von Produkt XY, sowie dem Erhalt unseres Newsletters ein.“ ist somit verboten!

Der Spezialfall – Lead Generierung durch Datenkauf

Es mag vielleicht sehr verwunderlich sein, doch das Kaufen von Leads ist auch in Zeiten der DSGVO noch möglich. Jedoch auch hier nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Auswahl eines geeigneten Anbieters, der Ihnen versichern kann, dass er datenschutzkonform handelt.
  • Vorliegender Nachweis einer Einwilligung der betroffenen Personen in eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Dritte. 
  • Zurückverfolgbarkeit der Herkunft Ihrer gekauften Datensätze

Unser Tipp

Auch wenn es unter diesen Voraussetzungen erlaubt ist, Leads zu kaufen, raten wir ausdrücklich davon ab. Einerseits kann es die Effizienz Ihrer Lead Generierung verschlechtern (durch veraltete Daten, nicht zielgruppenrelevante Daten etc.). Andererseits können Sie nie zu 100% sicher sein, dass Ihr Anbieter die Daten wirklich DSGVO-konform beschafft hat. Also setzen Sie lieber auf selbst generierte Leads!

Im Überblick: Das sollten Sie bei Ihrer Lead Generierung beachten

Sie möchten bei der DSGVO-konformen Lead Generierung von Expertenwissen profitieren?

Dann vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Datenschutzexperten. Gerne helfen wir Ihnen weiter und beantworten Ihre offenen Fragen!

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