Aufgepasst! So wird Ihr Cookie Banner gesetzeskonform
Sie denken mit dem Einsatz von einem Cookie Banner auf Ihrer Website ist dieses DSGVO Thema für Sie gegessen? Falsch gedacht!
Auch die Gestaltung dieser Einholung von Einwilligungen sollte einige Anforderungen erfüllen!
Welche dies genau sind, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Also, lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie auch Ihr Cookie Banner gesetzeskonform werden kann.
Sie wissen noch gar nicht, was diese Cookies überhaupt sind und ob Sie einen Cookie Banner benötigen? Dann werfen Sie zuerst einen Blick in unseren Ratgeber Beitrag „Freud und Leid zugleich – Wie Cookies auch Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich betreffen können„!
Was ist denn eigentlich ein Cookie Banner?
Der Einsatz von technisch nicht notwendigen Cookies verpflichtet zur Schaltung eines Cookie Banners. Dieser ist dafür zuständig, dass die User Ihrer Website über den Einsatz von Cookies informiert werden und diesem zustimmen oder ablehnen können.
Weiters sollte ein Cookie Banner im Hintergrund dafür sorgen, dass Cookies, in deren Einsatz nicht eingewilligt wurde, auch nicht geladen werden. Dazu aber später mehr.
Diese Anforderungen sollte Ihr Cookie Banner erfüllen:
#1 Gleich gestaltete Möglichkeiten zum Annehmen und Ablehnen
Es ist sehr wichtig, dass die Nutzer Ihrer Website bei der Einwilligung nicht beeinflusst werden. Genauer gesagt darf die Möglichkeit zur Einwilligung nicht stärker betont sein, als diese zur Ablehnung. Die beiden Auswahlmöglichkeiten sollten im besten Fall…
- …die gleiche Farbe und Schriftart haben
- …gleich groß sein
- …direkt nebeneinander stehen
- …ident hervorgehoben sein
- …und auch beide mit nur einem Klick bestätigt werden können.
Zudem ist eine eindeutige Bezeichnung der Buttons wichtig! Verwenden Sie am besten die Formulierungen „Alle Ablehnen“ und „Alle Akzeptieren“.
#2 Blockierung von Cookies ohne Einwilligung im Hintergrund
Viele denken, es reicht, wenn sie einen vorgelagerten Cookie Banner haben, der auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten hinweist. Doch das ist nicht richtig!
Es hilft nichts, wenn die User zwar die Verwendung von nicht notwendigen Cookies ablehnen können, aber diese trotzdem geladen werden. Deshalb sollten Sie immer ein Consent Tool integrieren. Dieses stoppt die Arbeit der nicht zugestimmten Cookies im Hintergrund.
Nur so können Sie garantieren, dass bei einer Überprüfung durch die Behörde, auch wirklich keine Strafe droht.
#3 Integrierter Hinweis auf das Widerspruchsrecht
Die User Ihrer Website müssen die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung zur Verwendung der Cookies jederzeit widerrufen zu können. Auf das sollten Sie die Besucher auch klar hinweisen.
Die Möglichkeit zur Veränderung der Einwilligung können Sie z.B in Ihrer Datenschutzerklärung integrieren. Zudem sollte der Hinweis auf das Widerspruchsrecht am besten auch im Footer platziert werden.
#4 Sichtbarer Verweis auf die Datenschutzerklärung
Damit die User sofort weitere Details zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfahren können, sollte sich auf dem Cookie Banner ein Link zur Datenschutzerklärung auf Ihrer Website befinden.
Natürlich müssen auch alle Informationen über verwendete Cookies etc. in dieser eingetragen sein. Achten Sie auch darauf, die Datenschutzerklärung immer aktuell zu halten!
#5 Angabe der verwendeten Cookies
Es ist sehr wichtig, die Benutzer Ihrer Website über die Verwendung von Cookies zu informieren. Sie sollten dabei bekannt geben, welche Cookies zu welchen Zwecken eingesetzt werden.
So könnte Ihr gesetzeskonformer Cookie Banner aussehen:

Sie möchten wissen, ob Ihre Website die Anforderungen der DSGVO erfüllt?
Kein Problem! Gerne überprüfen wir Ihre Website in Bezug auf DSGVO, BDSG, Eu-Cookie Richtlinie und TTDSG. Anschließend sehen wir uns das Ergebnis mit Ihnen gemeinsam an und geben Ihnen Tipps zur Verbesserung im Bereich Datenschutz. Zudem senden wir Ihnen auch eine Zusammenfassung der Ergebnisse per E-Mail zu.
Völlig kostenlos, unverbindlich und auch ganz ohne Risiko!

Sie haben Fragen?
Die Juristen und Datenschutzbeauftragten des DSGVO Schutzteams helfen Ihnen gerne!
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Hallo, mein Name ist Walter Lukmann und ich bin zertifizierter Datenschutzberater & Geschäftsführer der Lukmann Consulting GmbH. Wir beraten Sie gerne in Sachen Datenschutz!