DSGVO & Telefonwerbung – Wann ist das eigentlich erlaubt?

Jeder kennt sie, keiner mag sie: Werbeanrufe.

Um betroffene Personen in Zukunft vor nerviger Telefonwerbung und nicht enden wollenden Anrufen irgendwelcher Call-Center zu schützen, stellt die DSGVO dazu einige rechtliche Vorschriften. Denn alleine im Jahr 2020 gab es in Deutschland mehr als 155.000 Beschwerden gegen Werbeanrufe ohne Einwilligung!

Aber wissen Sie eigentlich unter welchen Bedingungen Werbeanrufe wirklich erlaubt sind? Und welche Rechte hat man, wenn man auf der anderen Seite des Telefonhörers steht?

Warum gilt die DSGVO überhaupt für Telefonwerbung?

Obwohl die DSGVO keine expliziten Vorgaben zur Telefonwerbung enthält, ergeben sich die Vorschriften aus den allgemeinen Regelungen. Für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, wie einer Telefonnummer, benötigt man eine Rechtsgrundlage. 

§ Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse

Grundsätzlich kann man eine Telefonwerbung mit einem berechtigen Interesse begründen. Dazu muss man jedoch eine umfassende Prüfung der Interessen der beteiligten Personen durchführen und eine gute Begründung vorlegen können. Im Regelfall ist es eher schwer, das im B2C-Bereich zu gewährleisten. Daher kommt diese Rechtsgrundlage meist nur beim Kontakt zwischen Unternehmen zum Einsatz.

§ Rechtsgrundlage: Einwilligung

Im Falle der Telefonwerbung bei Privatpersonen kommt dann meist eigentlich nur die ausdrückliche Einwilligung als Rechtsgrundlage in Frage. Bei Unternehmen reicht eine mutmaßliche Einwilligung aus (wenn kein berechtigtes Interesse begründet werden kann). Diese Einwilligung muss VOR Start der Telefonwerbung eingeholt werden. 

Sie wollen mehr darüber erfahren, was bei einer rechtmäßigen Einwilligungserklärung beachtet werden muss? Dann sollten Sie unseren Beitrag Diese Anforderungen stellt die DSGVO an eine Einwilligungserklärung lesen!

Wann darf man jemanden zu Werbezwecken anrufen?

Unternehmen dürfen Telefonnummern für Werbeanrufe nutzen, wenn…

  • der Betroffene sie mit einer entsprechenden Zustimmung an das Unternehmen weitergegeben hat
  • sie unter dem Wissen und der Zustimmung des Betroffenen öffentlich einsehbar ist und die Interessen des Unternehmens gegenüber den Interessen des Betroffenen überwiegen
Achtung:

Keinesfalls darf jemand kontaktiert werden, der in die „Robinson-Liste„eingetragen ist! Das ist eine Liste, bei der man sich registrieren kann, wenn man kein persönlich adressiertes Werbematerial mehr erhalten will.

Rechte der betroffenen Personen bei Telefonwerbung

Natürlich räumt die DSGVO den Betroffenen auch bei Werbeanrufen einige Rechte ein:

Widerrufsrecht

Die DSGVO sieht ein umfassendes Widerrufsrecht der Einwilligung vor. Das bedeutet, dass Personen, die zuvor der Telefonwerbung zugestimmt haben, diese Einwilligung jederzeit zurückziehen können.

Wenn der Betroffene Werbeanrufe durch einen Widerspruch ablehnt, können weitere Anrufe ebenfalls einen DSGVO Verstoß darstellen. Dabei sind ein Widerruf (bei Rechtsgrundlage: Einwilligung) und ein Widerspruch (bei Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse) jedoch nicht zu verwechseln!

Auskunftsrecht

Stellt der Betroffene einen Antrag, muss der Werbetreibende ihm umfassende Auskünfte zu den Daten, die zu seiner Person gespeichert wurden, erteilen. Dazu gehören z.B. die Quelle aus der die Informationen gewonnen wurden, die Infos zur Zweckbindung und ob Daten an Dritte weitergegeben wurden.

Weitere Datenschutz-Grundsätze bei der Telefonwerbung

Informationspflichten

Auch bei der Telefonwerbung müssen Unternehmen ihre Informationspflichten gegenüber den Betroffenen erfüllen. In diesem Fall sind das die Personen, die angerufen werden. Wichtig ist, dass der Anrufer den Empfänger beim ersten Anruf darauf hinweisen muss, aus welcher Quelle er seine Kontaktdaten hat.

Mehr darüber, worüber man betroffene Personen informieren muss und was man dabei beachten sollte, erfahren Sie in unserem Beitrag „Informationspflichten lt. DSGVO – darüber müssen Sie betroffene Personen informieren!“.

Datensparsamkeit

Man darf grundsätzlich nur diejenigen personenbezogenen Daten verwenden, die zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks benötigt werden. Die Menge an personenbezogenen Daten, die im Unternehmen verarbeitet werden, sollte möglichst gering gehalten werden.  

Rufnummernunterdrückung

Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den Anrufer zu identifizieren. Es ist daher unzulässig, bei Werbeanrufen die Telefonnummer zu unterdrücken.

Zusammengefasst: Wann ist Telefonwerbung also erlaubt?

Um sicherzustellen, dass Werbeanrufe lt. DSGVO zulässig sind, sollten Sie diese Punkte abhaken können:

Telefonwerbung DSGVO

Sie haben noch Fragen darüber, was bei der Telefonwerbung erlaubt ist und was nicht?

Kein Problem, das DSVO Schutzteam hilft Ihnen gerne weiter! Klären Sie in einem kostenlosen & unverbindlichen Erstgespräch mit einem unserer Datenschutzexperten ab, ob Sie bei Ihrer Telefonwerbung gesetzmäßig vorgehen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie dabei genau achten sollten.

So können Sie sichergehen, dass Sie in keine DSGVO Falle tappen!

Das könnte Sie auch interessieren:

Menü