Kein Datenschutzbeauftragter benannt? Hohe DSGVO Bußgelder drohen!

Kein Datenschutzbeauftrager benannt? Hohe DSGVO Bußgelder drohen!

Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Check, ob auch Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt und vermeiden Sie hohe DSGVO Bußgelder.

Schnell, einfach & unkompliziert!

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Diese DSGVO Bußgelder können auch Sie treffen:

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in vielen Unternehmen nach Art. 37 DSGVO Pflicht. Eine Nichtbenennung stellt einen Verstoß dar und kann Sie teuer zu stehen kommen. Dasselbe gilt im Übrigen für die Erfüllung aller weiteren DSGVO Pflichten – denn JEDES Unternehmen, egal ob Einzelunternehmer oder Großkonzern, muss sich an die Vorgaben der DSGVO halten! Es drohen DSGVO Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Vorjahresumsatzes laut Art. 83 Absatz 4 DSGVO.

Verschaffen Sie sich Klarheit & Sicherheit mit dem kostenlosen DSGVO Check

Sie erfahren sofort und ohne Angabe von Kontaktdaten, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Datenschutz­beauftragten zu bestellen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Pflichten und Aufgaben im Bereich Datenschutz.

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Wann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen?

Grundsätzlich macht das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst zur Pflicht, wenn min. 20 Mitarbeiter ständig personenbezogene Daten verarbeiten. Aber was bedeutet das nun? Kein Datenschutzaufwand mehr für alle kleineren Unternehmen?

Ganz so einfach ist es leider nicht! Unter gewissen Umständen kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern verpflichtend sein. Außerdem ist das Risiko für DSGVO Bußgelder bei KMUs sogar höher. Das Dilemma: Jedes Unternehmen – egal wie viele Mitarbeiter – das mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss sich weiterhin um alle DSGVO Pflichten kümmern!

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird oft als lästige Verpflichtung empfunden, aber dennoch hat man unmittelbar einen fachkundigen Ansprechpartner zur Hand, der sich um die Überwachung der DSGVO kümmert. Verzichtet man nun bewusst auf diese Expertise, muss man sich als Unternehmer selbst um die Einhaltung der DSGVO kümmern – und das neben dem normalen Tagesgeschäft. Die zahlreichen Urteile der europäischen Aufsichtsbehörden belegen: Das Risiko für datenschutzrechtliche Fehleinschätzungen und damit auch für hohe DSGVO Bußgelder steigt dadurch erheblich.

Sie wissen noch nicht genau, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen?

Dann machen Sie unseren kostenlosen Check und erfahren Sie, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

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