Finden Sie es als Geschäftsführer nicht auch frustrierend, wertvolle Zeit bei der Suche nach einem Datenschutzbeauftragten zu vergeuden? Wir wissen wie herausfordernd das sein kann. Die Vielzahl der Anbieter macht es schwierig, diese effektiv zu vergleichen und den passenden Datenschutzbeauftragten zu finden. Doch wir haben die Lösung für Ihr Problem: Unser kostenloser Anbietervergleich!

Datenschutzbeauftragten finden – Ihr kostenloser Anbietervergleich

Finden Sie es nicht auch frustrierend, wertvolle Zeit bei der Suche nach einem guten Datenschutz­beauftragten zu vergeuden? Die Vielzahl der Anbieter macht es schwierig, diese effektiv zu vergleichen und den passenden Datenschutzbeauftragten zu finden. Die Lösung für Ihr Problem: Unser kostenloser Anbietervergleich!

Jetzt mit dem kostenlosen Anbietervergleich ganz einfach den perfekten Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen finden.

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*Dieses Service steht ausnahmslos gewerblichen Kunden zur Verfügung. Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Datenschutzbeauftragten finden – Darauf sollten Sie bei der Anbieterwahl auf jeden Fall achten:

Datenschutzbeauftragten finden – Ihr kostenloser Anbietervergleich

Transparente Kosten

Manche Anbieter scheinen auf den ersten Blick eine günstige und sichere Komplettlösung zu haben. Auf den zweiten Blick wird aber klar, dass es viele versteckte Kosten gibt.

Beispiele:

  • Für die Beantwortung Ihrer Fragen zum Datenschutz oder bei Betroffenenanfragen werden Ihnen zusätzlich 150€ pro Stunde verrechnet.
  • Die Erstellung von Dokumenten und Audits kostet extra.
  • Die DSGVO Schulungen Ihrer Mitarbeiter kosten extra.

Fertige Dokumente, keine Vorlagen

Für die Erfüllung der DSGVO sind einige wichtige Dokumente zu erstellen. Beispielsweise das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOMs oder ein Löschkonzept. Da die Erstellung dieser Dokumente grundsätzlich nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Leistung eines Datenschutzbeauftragten gehört, werden oft Muster und leere Formulare übermittelt und der Kunde muss dann selbst die Dokumentationsaufgabe übernehmen.

Die Folge: Sie sind weit entfernt von einer Komplettlösung und müssen erst wieder viele Stunden Arbeit investieren. Deshalb ist es ratsam einen Anbieter zu wählen, der diese Aufgabe übernimmt.

Zuverlässige Betreuung

Eine reibungslose Kommunikation mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und eine flexible und zuverlässige Betreuung ist wichtig. Eine Datenpanne kann schließlich jederzeit passieren und auch bei Betroffenenanfragen oder Ihren Fragen zum Datenschutz ist ein umgehendes Handeln seitens Ihres Datenschutzbeauftragten erforderlich. Sollte sich dieser nicht, oder nur selten bei Ihnen melden, ist ein Wechsel unbedingt notwendig!

Was ist noch wichtig, um den perfekten Datenschutz­beauftragten für Ihr Unternehmen zu finden?

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter:

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aber auch wenn Sie keinen bei der Behörde benennen müssen, Ihren Datenschutz-Pflichten müssen Sie auf alle Fälle nachkommen. Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss!

Achtung: Bei vielen Anbietern fallen für die Nennung bei der Behörde, Erstellung der DSGVO Dokumentation oder der laufenden Betreuung und Beratung Zusatzkosten an.

Die Unterstützung bei Betroffenenanfragen oder Datenpannen durch einen persönlichen Betreuer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Zusatzkosten sollten hier nur zum Tragen kommen, wenn Sie ein festgelegtes Limit (Anzahl Pannen oder Anzahl Dienstleistungsstunden) bereits überschritten haben.

Sichern Sie sich jetzt den kostenlosen Anbietervergleich – Ihre Entscheidungshilfe auf dem Weg zum perfekten Datenschutzbeauftragten

Der kostenlose Anbietervergleich listet umfassend alle erforderlichen Leistungen eines Datenschutzbeauftragten auf. So wissen Sie was dieser zu tun hat und worauf Sie dabei achten sollten.

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Gesetzlich erforderliche DSGVO Dokumentation:

Für die Erfüllung der DSGVO sind einige wichtige Dokumente zu erstellen. Beispielsweise das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen oder ein Auftragsverarbeiter-Verzeichnis. Bei vielen externen Datenschutzbeauftragten wird die Anzahl der dokumentierten Verarbeitungen beschränkt. Üblich sind Beschränkungen auf 5-10 Verarbeitungen, was aus unserer Sicht völlig unzureichend ist. Da die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Leistung eines Datenschutzbeauftragten gehört, werden oft Muster und leere Formulare übermittelt und der Kunde muss dann selbst die Dokumentationsaufgabe übernehmen.

Achtung: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wird bei Anfragen von Datenschutzbehörden, bei Anfragen von Betroffenen (Kunden, Mitarbeiter, Bewerber…) sowie für die Erstellung von Informationspflichten nach Artikel 12 benötigt. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten stellt also die Grundlage für einen guten und sicheren Datenschutz dar.
Die Erstellung des Verzeichnisses ist zeitlich und inhaltlich aufwändig.

Unsere Empfehlung: Finger weg von externen Datenschutzbeauftragten, die Ihnen zu Beginn Aktenordner übermitteln, oder lediglich Zugriff auf eine Software geben. Der Aufwand wird riesig sein und das Ergebnis mangelhaft. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie FERTIGE Dokumente bekommen, wo nichts mehr durch Sie selbst angepasst werden muss.

DSGVO & TTDSG konforme Website:

Die DSGVO und das TTDSG sehen einige Regelungen für eine datenschutzkonforme Website vor. Eine rechtssichere Datenschutzerklärung ist hier nur ein wichtiger Punkt! Oftmals fehlt bei Datenschutzbeauftragten und Werbeagenturen das Know-how zur DSGVO und TTDSG konformen Gestaltung einer Website.

Achtung: Sie sollten darauf achten, dass im Angebot auch die Überprüfung auf Cookies und externe Dienste enthalten ist. Bei der korrekten Gestaltung des Cookie Consent Banners sollte Ihnen auf alle Fälle ein Datenschutzberater zur Seite stehen.
Auch die Erstellung einer rechtssicheren Datenschutzerklärung für die Website ist bei vielen Anbietern nicht inkludiert. Häufig werden dabei auch nur Vorlagen oder Checklisten zur Verfügung gestellt.

Eine Vorlage hilft Ihnen gar nichts, geben Sie sich damit nicht zufrieden. Und Generatoren haben den Nachteil, dass man sehr genau wissen muss, welche Cookies und Drittdienste auf der Website im Einsatz sind. Schnell sind da mal die falschen Textbausteine aktiviert. Achten Sie bei frei im Netz verfügbaren Generatoren auch auf die Einhaltung des Urheberrechts. Schon mancher erlebte hier eine teure Überraschung in Form einer Abmahnung.

Eine saubere Datenschutzerklärung ist wichtig gegen Abmahnungen und gut für Ihr Image!

Datenschutzaudits und jährliche Audits:

Ein Datenschutzaudit ist unerlässlich, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen, den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, Vertrauen aufzubauen, Risiken zu minimieren und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Datenintegrität zu gewährleisten und den Schutz sensibler Informationen zu priorisieren. Datenschutzaudits sollten jährlich erfolgen, um sicherzugehen, dass die aktuellen gesetzlichen Vorschriften nach wie vor eingehalten werden. Gesetzlich müssen diese Audits nicht Vor-Ort stattfinden. Das wäre nur kosten- und zeitintensiv und bringt keine Vorteile.

Achtung: Oftmals müssen diese Audits separat hinzugebucht und extra bezahlt werden. Dabei fallen meist für jede durchgeführte Überprüfung zusätzliche Kosten an.

Sensibilisierung und Training der Mitarbeiter:

Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen hängt in vielen Unternehmen von einer ausreichenden Sensibilisierung und Datenschutzschulung der Mitarbeiter ab, da hierdurch Datenschutzrisiken in erheblichem Maße reduziert werden können. Es ist wichtig, dass die DSGVO in Ihrem Unternehmen gelebt wird. Dabei wird auch die laufende Schulung von Mitarbeitern und die ständige Verfügbarkeit aller wichtigen Dokumente gefordert. Daher die Umsetzung der DSGVO ist keine einmalige Sache, sondern ein laufender Prozess. Denn was hilft es schon, wenn Sie zwar die gesetzlich erforderlichen DSGVO Dokumentationen haben, aber Ihre Mitarbeiter dann erst wieder vertrauliche E-Mails offen auf dem Schreibtisch liegen lassen.

Achtung: Die Durchführung von Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen stellt keine wünschenswerte Angelegenheit, sondern eine verpflichtende und gesetzlich erforderliche Aufgabe eines jeden Verantwortlichen dar.

Einige Anbieter bieten Ihnen auch keine Plattform für ein ordentliches Datenschutzmanagement. Das macht es für Sie schwierig, immer alle wichtigen Dinge abrufbereit zu haben und den Datenschutz übersichtlich zu halten.

Erfüllung der Informationspflichten:

Die Informationspflichten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dienen dazu, die Transparenz und Fairness bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen.
Daher ist Erstellung und Anpassung von erforderlichen Informationspflichten nach Art. 13, 14, 21 DSGVO für Bewerber, Mitarbeiter, Kunden, Patienten etc. ein wichtiger Bestandteil bei der Sicherstellung des Datenschutzes.

Achtung: Externe Anbieter inkludieren diese „zusätzlichen Datenschutzerklärungen“ fast nie ohne Zusatzkosten!

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Der kostenlose Anbietervergleich listet umfassend alle erforderlichen Leistungen eines Datenschutzbeauftragten auf. So wissen Sie was dieser zu tun hat und worauf Sie dabei achten sollten.

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