Verarbeitungsverzeichnis – DSGVO Pflicht für jedes Unternehmen!

Wissen Sie eigentlich, dass das Verarbeitungsverzeichnis die Grundlage für ein DSGVO-konformes Unternehmen darstellt?

Und das nicht zu unrecht. Denn das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten stellt sicher, dass auch wirklich auf den Datenschutz geachtet wird. Es ist für so gut wie jedes Unternehmen verpflichtend! Deshalb ist es unglaublich wichtig, zu wissen, was so ein Verarbeitungsverzeichnis eigentlich ist und was es für ein Unternehmen bedeutet.

Dieses Wissen stellt der folgende Beitrag für Sie bereit. Also, schnell weiterlesen und sicherstellen, dass Sie bestens informiert sind.

Was ist dieses Verarbeitungsverzeichnis denn jetzt eigentlich genau?

Im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten werden alle Prozesse im Unternehmen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zusammengetragen. Das betrifft auch schon die einfachsten Dinge. Sehen Sie hier anhand einiger Beispiele, durch welche „Kleinigkeiten“ schon eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorliegen kann.

Warum ist das Verarbeitungsverzeichnis so wichtig für Unternehmen?

Ganz einfach, das Verarbeitungsverzeichnis bildet die Grundlage für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Es zeigt auf, wie Sie personenbezogene Daten verarbeiten, und was Sie tun, um diese zu schützen.

Doch es sensibilisiert Sie nicht nur selbst für das Thema DSGVO. Es ist auch das Erste, was bei einer Überprüfung durch die Behörde nachgefragt wird, um festzustellen, ob Sie sich um den Schutz der Daten in Ihrem Unternehmen kümmern.

Verarbeitungsverzeichnis – Pflicht für jedes Unternehmen?

Grundsätzlich ist die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnis für (fast) jedes Unternehmen verpflichtend.

Zwar gibt es laut DSGVO eine Ausnahme, nämlich für Unternehmen, die

  • unter 250 Mitarbeiter beschäftigen,
  • außerdem weder sensible Daten verarbeiten,
  • noch ein mögliches Risiko bei Datenpannen für Betroffene aufweisen
  • und zusätzlich personenbezogene Daten nur gelegentlich verarbeiten,

doch das ist eigentlich rein theoretischer Natur.

Denn alleine durch die Tatsache, dass Sie einen Mitarbeiter beschäftigen oder Ihre Kundendaten abspeichern, verarbeiten Sie personenbezogene Daten schon regelmäßig!

Sie können also zu 99% sicher sein, dass Sie ein Verarbeitungsverzeichnis für Ihr Unternehmen erstellen müssen!

Ich benötige ein Verarbeitungsverzeichnis – Doch muss ich bei der Erstellung auch etwas beachten?

Ja, Sie müssen sogar sehr viele Dinge beachten. Es reicht nämlich nicht, einfach die Verarbeitungen in einem Word-Dokument aufzuschreiben. Nein, die DSGVO schreibt Ihnen einige Mindestinhalte vor. Und die haben es in sich.

So kann ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten schnell über 200 Seiten lang werden!

Sie möchten wissen, was so ein Verarbeitungsverzeichnis alles beinhalten sollte? Dann lesen Sie unseren Beitrag „Mindestinhalte des Verarbeitungsverzeichnisses“.

Achtung! Sie müssen Ihr Verarbeitungsverzeichnis nicht nur einmal erstellen, sondern auch laufend aktuell halten.

Dabei sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses einiges an Arbeit bedeutet. Denn je nach Unternehmen können auch schnell über 100 Verarbeitungen von personenbezogenen Daten vorkommen!

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