Clubhouse – Datenschützer schlagen Alarm

Clubhouse ist derzeit eine der angesagtesten Apps und weltweit in aller Munde! Aber nicht nur positiv… Denn die Plattform wird auch heftig kritisiert – Grund dafür ist der fragwürdige Datenschutz.

Nutzen Sie Clubhouse in Ihrem Unternehmen? Dann müssen Sie besonders aufpassen! Denn unter Umständen verstoßen Sie damit gegen die DSGVO!

Aber was steckt eigentlich hinter der Audio-App? Und warum ist Clubhouse so umstritten? Wir verraten es Ihnen in diesem Beitrag.

Die Audio-App Clubhouse – was steckt hinter dem weltweiten Phänomen?

Seit ihrem Launch im Mai 2020 begeistert Clubhouse Nutzer weltweit. Und vielleicht liegt es auch an Corona, dass die App zurzeit einen regelrechten Hype auslöst – Fehlen doch in Zeiten des Lockdowns die Gelegenheiten für gemütliche Plaudereien und vertiefende Diskussionen. Da kommt Clubhouse wie gerufen. Die Audio-App ist nämlich eine Mischung aus Chatroom, Messenger und sozialem Netzwerk.

Die Nutzer kommunizieren nicht wie bei Facebook & Co mittels Texten oder Bildern, Videos und Emojis, sondern treffen sich in Audio-Chats. Der Austausch findet in Clubhouse über Chat-Räume statt. Jeder Nutzer kann öffentlichen Räumen beitreten oder seine eigenen eröffnen. Aber auch geschlossene Räume, um sich zum Beispiel mit Freunden zu vernetzen, sind möglich. Und auch in der digitalen Gründerszene findet die App immer mehr Anklang! Podcasts, digitale Panels und offene Diskussionen mit Experten liefern dabei nicht nur Inspirationen für die eigene Arbeit, sondern auch viele Möglichkeiten zur Fortbildung und Vernetzung. Dass man Clubhouse nur mit einer Einladung von aktuellen Usern nutzen kann, verleiht der App zusätzlich einen gewissen elitären Charme, der sie nur noch reizvoller macht.

ABER: Bereits die Einladung bringt datenschutzrechtliche Risiken mit sich!

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Einladung zu Clubhouse nur mit Abgleich des Adressbuches

Wer in die ausgewählten Kreise der Clubhouse-User aufgenommen werden möchte, der muss eine Einladung eines Freundes oder Bekannten erhalten. Damit man diese Invitation-Codes aber seinen Freunden weiterleiten kann, werden Nutzer aufgefordert, der Plattform Zugriff zu ihrem Adressbuch mit allen Kontaktdaten zu gewähren. Problematisch ist dabei, dass auch die Kontaktdaten von Personen, die noch nicht bei Clubhouse angemeldet sind, ohne deren Einwilligung an die Betreiber der App übermittelt werden.

Zwar können Nutzer diesen Zugriff ablehnen. Aber ohne Zugriff auf das komplette Adressbuch verweigert die App das Verschicken von Einladungen – einer der Kernfunktion von Clubhouse.

Wer Clubhouse dienstlich nutzen möchte, muss besonders vorsichtig sein. Denn damit man die Kontaktdaten aus dem eigenen Adressbuch teilen darf, braucht man die Zustimmung der anderen Personen. Wer also über Clubhouse Adressdaten von Geschäftspartnern weitergibt, verletzt dabei unter Umständen die Datenschutzrechte. Dies stellt natürlich DSGVO-technisch ein großes Risiko dar.

Aufzeichnung der Gespräche

Neben dem Abgleich des Adressbuches räumt sich Clubhouse auch das Recht ein, dass Gespräche temporär aufgezeichnet werden. Angeblich nur, damit mögliche Verstöße gegen die Terms of Service nachverfolgt werden können. Gut, die Aufzeichnung von Gesprächen ist nicht per se verboten – Laut DSGVO ist dies aber nur dann erlaubt, wenn man sich vorab die Einwilligung aller Beteiligten holt oder man die Aufzeichnung mit der “Wahrung berechtigter Interessen” begründen kann. Ob die Gerichte das dann schlussendlich auch so sehen ist aber fraglich, denn dies wurde auch schon bei Anbietern wie WhatsApp heftig kritisiert!

Darüber hinaus ist es Usern von Clubhouse wiederum untersagt, ohne Einverständniserklärung aller anderen Teilnehmer, Aufnahmen von Gesprächen auf der Plattform zu erstellen.

Clubhouse im Unternehmen: Geschäftliche Nutzung verboten?

Ebenfalls problematisch wird die Nutzung von Clubhouse im Unternehmen, weil die AGBs der App die Nutzung im geschäftlichen Umfeld nicht explizit gestatten.

Commercial Use: Unless otherwise expressly authorized herein or in the Service, you agree not to display, distribute, license, perform, publish, reproduce, duplicate, copy, create derivative works from, modify, sell, resell, exploit, transfer or upload for any commercial purposes, any portion of the Service, use of the Service, or access to the Service. The Service is for your personal use.

AGBs Clubhouse

In diesem Abschnitt heißt es, dass die kommerzielle Nutzung, ohne explizite Erlaubnis, verboten sei. Und auch der letzte Satz, “Das Service ist für deinen persönlichen Gebrauch”, weist darauf hin, dass Clubhouse lediglich für die private und persönliche Nutzung gedacht ist. Wenn die geschäftliche Nutzung aber eher persönlicher Natur ist (z.B. Diskussionen unter Experten oder Kollegen) wird dies höchstwahrscheinlich keinen Verstoß gegen die Vorgaben von Clubhouse darstellen. Werden aber Dienstleistungen oder entgeltliche Workshops angeboten oder wird die Plattform genutzt, um aktiv Neukunden anzuwerben, könnte man sehr wohl gegen die Vorgaben verstoßen und müsste mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Dies kann Geldbußen bis hin zu Gerichtsverfahren zur Folge haben.

Ein weiteres Problem bei der Nutzung im Unternehmen stellt die mögliche Verletzung gegen die Fürsorgepflicht der DSGVO dar. Demnach gilt, dass Unternehmen bei Beziehungen mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden dazu verpflichtet sind, auf den Schutz der Daten ihrer Partner zu achten. In der DSGVO wird das besonders klar im Absatz zum „Datenschutz durch Technikgestaltung“ beschrieben. So müssen Unternehmen aktiv darauf achten, dass die verwendeten Technologien – und dazu gehören auch Kommunikationskanäle – den bestmöglichen Datenschutz bieten. Bei Clubhouse ist dies allerdings nicht nur aufgrund des Adressbuchabgleichs und wegen der gespeicherten Gespräche fragwürdig. Auch dass die Server von Clubhouse in den Vereinigten Staaten liegen ist problematisch. Denn wer die App nutzt, erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten in die USA übertragen werden.

Daten als Geschäftsmodell

Die Tatsache, dass Clubhouse kostenlos und werbefrei ist, legt außerdem den Verdacht nahe, dass die Daten das Geschäftsmodell des Unternehmens sind. Zwar könnten die Daten auch lediglich dazu genutzt werden, um das Nutzungsverhalten der User besser zu verstehen und so die App weiterzuentwickeln, ABER es könnten auch Profile der Nutzer erstellt oder die Daten an Dritte verkauft werden. Klar ist auf alle Fälle: “Daten sind wertvoll! Vor allem dann, wenn sie etwas über das Konsumverhalten oder die politische Einstellung aussagen!”

Fazit zu Clubhouse

Wer Clubhouse im Unternehmen nutzen möchte, bewegt sich derzeit auf eher dünnem Eis. Nicht nur wegen der datenschutzrechtlichen Bedenken, sondern auch wegen des “Verbots” der geschäftlichen Nutzung. Wenn Sie also auf Nummer Sicher gehen möchten, sollten Sie zunächst bei der privaten Nutzung der App bleiben! Aber auch hier sollten Sie eines bedenken: Die App greift auf Ihre persönlichen Kontaktdaten zu und speichert auch Ihre Sprachnachrichten, ohne dass klar ist, was genau mit diesen Daten passiert. Wie auch bei allen anderen Social Media Kanälen sollten Sie daher für sich selbst entscheiden, ob dies für Sie in Ordnung ist oder nicht!

Walter Lukmann

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