Diese DSGVO Bußgelder können auch Sie treffen:
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in vielen Unternehmen nach Art. 37 DSGVO Pflicht. Eine Nichtbenennung stellt einen Verstoß dar und kann Sie teuer zu stehen kommen. Dasselbe gilt im Übrigen für die Erfüllung aller weiteren DSGVO Pflichten – denn JEDES Unternehmen, egal ob Einzelunternehmer oder Großkonzern, muss sich an die Vorgaben der DSGVO halten! Es drohen DSGVO Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Vorjahresumsatzes laut Art. 83 Absatz 4 DSGVO.
Ein Unternehmen aus dem Telekommunikationssektor in Bonn hat es trotz mehrfacher Aufforderung durch die zuständige Aufsichtsbehörde versäumt, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bei der Festsetzung des Bußgeldes wurde die Tatsache berücksichtigt, dass es sich bei dem betroffenen Unternehmen um einen Kleinbetrieb handelt (09.12.2019).
Der Betreiber eines Schwimmbads in Deutschland beging gleich mehrere Datenschutzverstöße. Er versäumte zunächst die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich filmte und speicherte er heimlich Personen im Schwimmbad, darunter Gäste und Mitarbeiter, ohne deren Zustimmung oder eine gesetzliche Grundlage, was gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstieß. Ebenso unterließ er es, einen ordnungsgemäßen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleistungsunternehmen für die Videoüberwachungsanlage abzuschließen, was ebenfalls gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Die Landesbeauftragte verhängte aufgrund dieser Datenschutzverstöße ein Bußgeld von insgesamt 12.000 Euro.
Mehrere Beschwerden erreichten die Aufsichtsbehörde in Spanien, da ein Online-Versandhändler nicht offiziell einen Datenschutzbeauftragten bekanntgegeben hatte. Obwohl das Unternehmen angab, seit März 2019 einen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben, erfolgte die öffentliche Bekanntgabe erst im Februar 2020. Die Behörde wertete diese Bekanntgabe als verspätet und verhängte zusätzlich ein Bußgeld aufgrund der ausbleibenden Mitteilung an die zuständige Aufsichtsstelle
Die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Beschäftigtendaten müssen stets im zulässigen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Außerdem dürfen Arbeitgeber von Beschäftigten selbst mitgeteilte Informationen (z. B. gesundheitliche Gründe, die gegen eine Schichtarbeit sprechen) nicht einfach weiterverarbeiten. Nach einer Beschwerde eines Betroffenen erfolgte die Prüfung des Unternehmens durch die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BInBDI), welche schließlich Bußgelder mit einer Gesamtsumme von 215.000 Euro verhängt hat (02.08.2023).
Diese DSGVO Bußgelder können auch Sie treffen:
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in vielen Unternehmen nach Art. 37 DSGVO Pflicht. Eine Nichtbenennung stellt einen Verstoß dar und kann Sie teuer zu stehen kommen. Dasselbe gilt im Übrigen für die Erfüllung aller weiteren DSGVO Pflichten – denn JEDES Unternehmen, egal ob Einzelunternehmer oder Großkonzern, muss sich an die Vorgaben der DSGVO halten! Es drohen DSGVO Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Vorjahresumsatzes laut Art. 83 Absatz 4 DSGVO.
Ein Unternehmen aus dem Telekommunikationssektor in Bonn hat es trotz mehrfacher Aufforderung durch die zuständige Aufsichtsbehörde versäumt, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bei der Festsetzung des Bußgeldes wurde die Tatsache berücksichtigt, dass es sich bei dem betroffenen Unternehmen um einen Kleinbetrieb handelt (09.12.2019).
Der Betreiber eines Schwimmbads in Deutschland beging gleich mehrere Datenschutzverstöße. Er versäumte zunächst die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich filmte und speicherte er heimlich Personen im Schwimmbad, darunter Gäste und Mitarbeiter, ohne deren Zustimmung oder eine gesetzliche Grundlage, was gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstieß. Ebenso unterließ er es, einen ordnungsgemäßen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Dienstleistungsunternehmen für die Videoüberwachungsanlage abzuschließen, was ebenfalls gegen Datenschutzvorschriften verstößt. Die Landesbeauftragte verhängte aufgrund dieser Datenschutzverstöße ein Bußgeld von insgesamt 12.000 Euro.
Mehrere Beschwerden erreichten die Aufsichtsbehörde in Spanien, da ein Online-Versandhändler nicht offiziell einen Datenschutzbeauftragten bekanntgegeben hatte. Obwohl das Unternehmen angab, seit März 2019 einen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben, erfolgte die öffentliche Bekanntgabe erst im Februar 2020. Die Behörde wertete diese Bekanntgabe als verspätet und verhängte zusätzlich ein Bußgeld aufgrund der ausbleibenden Mitteilung an die zuständige Aufsichtsstelle
Die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Beschäftigtendaten müssen stets im zulässigen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis erfolgen. Außerdem dürfen Arbeitgeber von Beschäftigten selbst mitgeteilte Informationen (z. B. gesundheitliche Gründe, die gegen eine Schichtarbeit sprechen) nicht einfach weiterverarbeiten. Nach einer Beschwerde eines Betroffenen erfolgte die Prüfung des Unternehmens durch die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BInBDI), welche schließlich Bußgelder mit einer Gesamtsumme von 215.000 Euro verhängt hat (02.08.2023).
Verschaffen Sie sich Klarheit & Sicherheit mit dem kostenlosen DSGVO Check
Sie erfahren sofort und ohne Angabe von Kontaktdaten, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Darüber hinaus erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Pflichten und Aufgaben im Bereich Datenschutz.
Unverbindlich Dauer: 10 Min.
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Wann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen?
Grundsätzlich macht das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst zur Pflicht, wenn min. 20 Mitarbeiter ständig personenbezogene Daten verarbeiten. Aber was bedeutet das nun? Kein Datenschutzaufwand mehr für alle kleineren Unternehmen?
Ganz so einfach ist es leider nicht: Unter gewissen Umständen kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern verpflichtend sein. Außerdem ist das Risiko für DSGVO Bußgelder bei KMUs sogar höher. Das Dilemma: Jedes Unternehmen – egal wie viele Mitarbeiter – das mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss sich weiterhin um alle DSGVO Pflichten kümmern!
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird oft als lästige Verpflichtung empfunden, aber dennoch hat man unmittelbar einen fachkundigen Ansprechpartner zur Hand, der sich um die Überwachung der DSGVO kümmert. Verzichtet man nun bewusst auf diese Expertise, muss man sich als Unternehmer selbst um die Einhaltung der DSGVO kümmern – und das neben dem normalen Tagesgeschäft. Die zahlreichen Urteile der europäischen Aufsichtsbehörden belegen: Das Risiko für datenschutzrechtliche Fehleinschätzungen und damit auch für hohe DSGVO Bußgelder steigt dadurch erheblich.
Sie wissen noch nicht genau, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen?
Dann machen Sie unseren kostenlosen Check und erfahren Sie, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Unverbindlich Dauer: 10 Min.
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Grundsätzlich macht das zweite Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (2. DSAnpUG) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst zur Pflicht, wenn min. 20 Mitarbeiter ständig personenbezogene Daten verarbeiten. Aber was bedeutet das nun? Kein Datenschutzaufwand mehr für alle kleineren Unternehmen?
Ganz so einfach ist es leider nicht! Unter gewissen Umständen kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auch für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern verpflichtend sein. Außerdem ist das Risiko für DSGVO Bußgelder bei KMUs sogar höher. Das Dilemma: Jedes Unternehmen – egal wie viele Mitarbeiter – das mit personenbezogenen Daten arbeitet, muss sich weiterhin um alle DSGVO Pflichten kümmern!
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird oft als lästige Verpflichtung empfunden, aber dennoch hat man unmittelbar einen fachkundigen Ansprechpartner zur Hand, der sich um die Überwachung der DSGVO kümmert. Verzichtet man nun bewusst auf diese Expertise, muss man sich als Unternehmer selbst um die Einhaltung der DSGVO kümmern – und das neben dem normalen Tagesgeschäft. Die zahlreichen Urteile der europäischen Aufsichtsbehörden belegen: Das Risiko für datenschutzrechtliche Fehleinschätzungen und damit auch für hohe DSGVO Bußgelder steigt dadurch erheblich.
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