
Möchten Sie wissen, was das konkret bedeutet? Haben aber keine Lust auf langatmige juristische Erklärungen? Dann sind Sie hier genau richtig! Hier sind die 3 Entscheidungen, die Sie unbedingt kennen sollten.
Am Ende dieses Artikels haben Sie genau im Blick, wie das Urteil Ihr Geschäft beeinflussen kann.
Seit Oktober 2024 klingelt bei mir das Telefon immer wieder. Kunden rufen an und fragen:
„Was bedeutet dieses EuGH Urteil für uns?“
Die Datenschutzszene ist in Aufruhr – und das mit Recht.
Worum geht es?
Ein Apothekenbetreiber aus Deutschland verklagte seinen Mitbewerber, der Medikamente online verkaufte und dabei Kundendaten wie Name, Lieferadressen und Bestellhistorien ohne Einwilligung verarbeitete.
Der Kläger argumentierte:
Diese Daten gehören zur Kategorie „besonders schützenswert“.
Der EuGH hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass die vom Kläger vorgebrachten Daten tatsächlich zur Kategorie der „besonders schützenswerten“ Daten gehören – ein Urteil, das die Türen für Mitbewerberklagen weit aufstößt und den Druck auf Unternehmen massiv erhöht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Wettbewerber auf der Lauer!
- Es kann noch teurer werden …
- Vorsicht bei biologischen Daten!
Punkt 1: Wettbewerber auf der Lauer!
eben Kunden, Behörden und Interessengruppen sitzen auch Mitbewerber auf der Lauer.
Verstößt die Konkurrenz gegen den Datenschutz, können Unternehmen jetzt selbstständig gegen sie vorgehen.
Das gilt auch, wenn deren eigene Kunden nicht betroffen sind.
Die Jagd ist also eröffnet! (und das Risiko steigt …)
Punkt 2: Es kann noch teurer werden …
Zusätzlich zu den Bußgeldern der DSGVO kommt nun auch die berüchtigte Wettbewerbsaufsicht (UWG) ins Spiel.
Eine einfache Abmahnung oder Unterlassungserklärung kann hier schnell dreistellige bis vierstellige Anwaltskosten verursachen.
Danach folgen Schadensersatzforderungen, die oft schwer abzuschätzen sind, sowie weitere Gerichts- und Anwaltskosten.
Vertragsstrafen von 2.500 bis 10.000 € pro Verstoß sind ebenfalls keine Seltenheit.
Und das Beste?
Mehrere Wettbewerber können gleichzeitig gegen einen klagen. Die Kosten also explodieren.
Potenzielle finanzielle Schäden – derzeit kaum zu kalkulieren.
Punkt 3: Vorsicht bei biologischen Daten!
Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten unterliegen nun den besonderen Anforderungen des Art. 9 DSGVO.
Eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung ist jetzt Pflicht, da sie Rückschlüsse zur Gesundheit der Betroffenen ermöglichen.
Insbesondere im Bereich des Online-Vertriebs von gesundheitsrelevanten Produkten ist Vorsicht geboten.
Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den erweiterten Gesundheitsbegriff des EuGH zu erfüllen.
Sprich:
Daten, die bisher als „Harmlos“ galten, wie Bestellhistorien, gelten nun als besonders sensibel.
Was können Sie jetzt tun?
➔ Prozesse prüfen: Gibt es Lücken bei der Einwilligung oder Verarbeitung von Daten?
➔ Dokumentation optimieren: Sind alle DSGVO-Dokumente aktuell und griffbereit?
➔ Proaktiv handeln: Warte nicht, bis ein Mitbewerber Schwachstellen (z.B. Website) entdeckt.
Fazit: Der EuGH-Urteil macht klar – Datenschutz-Compliance ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Die Risiken durch Klagen und Bußgelder sind gestiegen – und die Folgen können ordentlich ins Geld gehen. Wer jetzt nicht aufpasst, zahlt.

Möchten Sie wissen, wie Sie sich vor den finanziellen Risiken durch Datenschutzverstöße schützen?
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unverbindlich Dauer: ca. 15 min.
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Über den Autor: Daniel Lukmann
Daniel Lukmann ist externer Datenschutzbeauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.
2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der DSGVO.
Er bildete sich zum Datenschutzbeauftragten weiter und entwickelte ein System.
Der Rest ist Geschichte.
Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.

EuGH-Urteil verschärft: Datenschutzverstöße? Ab jetzt ein gefundenes Fressen für Wettbewerber

Von Daniel Lukmann
Externer Datenschutzbeauftragter
Lesedauer: 11 Minuten
Möchten Sie wissen, was das konkret bedeutet? Haben aber keine Lust auf langatmige juristische Erklärungen? Dann sind Sie hier genau richtig! Hier sind die 3 Entscheidungen, die Sie unbedingt kennen sollten – kompakt und auf den Punkt gebracht.
Am Ende dieses Artikels haben Sie genau im Blick, wie das Urteil Ihr Geschäft beeinflussen kann.
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„Was bedeutet dieses EuGH Urteil für uns?“
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Ein Apothekenbetreiber aus Deutschland verklagte seinen Mitbewerber, der Medikamente online verkaufte und dabei Kundendaten wie Name, Lieferadressen und Bestellhistorien ohne Einwilligung verarbeitete.
Der Kläger argumentierte:
Diese Daten gehören zur Kategorie „besonders schützenswert“.
Der EuGH hat am 4. Oktober 2024 entschieden, dass die vom Kläger vorgebrachten Daten tatsächlich zur Kategorie der „besonders schützenswerten“ Daten gehören – ein Urteil, das die Türen für Mitbewerberklagen weit aufstößt und den Druck auf Unternehmen massiv erhöht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Wettbewerber auf der Lauer!
- Es kann noch teurer werden …
- Kein Platz mehr für Nachsicht.
Punkt 1: Wettbewerber auf der Lauer!
Neben Kunden, Behörden und Interessengruppen sitzen auch Mitbewerber auf der Lauer.
Verstößt die Konkurrenz gegen den Datenschutz, können Unternehmen jetzt selbstständig gegen sie vorgehen.
Das gilt auch, wenn deren eigene Kunden nicht betroffen sind.
Die Jagd ist also eröffnet! (und das Risiko steigt …)
Punkt 2: Es kann noch teurer werden …
Zusätzlich zu den Bußgeldern der DSGVO kommt nun auch die berüchtigte Wettbewerbsaufsicht (UWG) ins Spiel.
Eine einfache Abmahnung oder Unterlassungserklärung kann hier schnell dreistellige bis vierstellige Anwaltskosten verursachen.
Danach folgen Schadensersatzforderungen, die oft schwer abzuschätzen sind, sowie weitere Gerichts- und Anwaltskosten.
Vertragsstrafen von 2.500 bis 10.000 € pro Verstoß sind ebenfalls keine Seltenheit.
Und das Beste?
Mehrere Wettbewerber können gleichzeitig gegen einen klagen. Die Kosten also explodieren.
Potenzielle finanzielle Schäden – derzeit kaum zu kalkulieren.
Punkt 3: Vorsicht bei biologischen Daten!
Die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten unterliegen nun den besonderen Anforderungen des Art. 9 DSGVO.
Eine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung ist jetzt Pflicht, da sie Rückschlüsse zur Gesundheit der Betroffenen ermöglichen.
Insbesondere im Bereich des Online-Vertriebs von gesundheitsrelevanten Produkten ist Vorsicht geboten.
Diese Maßnahmen sind erforderlich, um den erweiterten Gesundheitsbegriff des EuGH zu erfüllen.
Sprich:
Daten, die bisher als „Harmlos“ galten, wie Bestellhistorien, gelten nun als besonders sensibel.
Was können Sie jetzt tun?
➔ Prozesse prüfen: Gibt es Lücken bei der Einwilligung oder Verarbeitung von Daten?
➔ Dokumentation optimieren: Sind alle DSGVO-Dokumente aktuell und griffbereit?
➔ Proaktiv handeln: Warte nicht, bis ein Mitbewerber Schwachstellen (z.B. Website) entdeckt.
Fazit: Der EuGH-Urteil macht klar – Datenschutz-Compliance ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Die Risiken durch Klagen und Bußgelder sind gestiegen – und die Folgen können ordentlich ins Geld gehen. Wer jetzt nicht aufpasst, zahlt.

Möchten Sie wissen, wie Sie sich vor den finanziellen Risiken durch Datenschutzverstöße schützen?
Dann vereinbaren Sie gerne jederzeit einen Termin für ein kostenfreies Erstgespräch mit DSGVO Expertin Sandra Berghofer.
unverbindlich Dauer: ca. 15 min.
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Über den Autor: Daniel Lukmann
Daniel Lukmann ist externer Datenschutzbeauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.
2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der sogenannten DSGVO.
Statt sich von den Trümmern überwältigen zu lassen, bildete er sich zum Datenschutzbeauftragten weiter.
Die Erkenntnis: Am Ende zahlt man hier Strafen oft aus reiner Unwissenheit.
Er entwickelte ein System. Der Rest ist Geschichte.
Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.