
Videoüberwachung kann Sicherheit erhöhen – birgt aber erhebliche Risiken für die Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitenden.
Ein aktuelles Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gegen IKEA verdeutlicht, wie wichtig eine rechtskonforme Umsetzung ist.
Wir klären auf, wie Sie DSGVO-Verstöße bei der Videoüberwachung vermeiden.
1,5 Millionen Euro Strafe wegen Datenschutzverstößen
Die Verurteilung von IKEA wegen grob fahrlässiger und unrechtmäßiger Videoüberwachung zeigt exemplarisch, welche datenschutzrechtlichen Fehler Unternehmen vermeiden müssen.
Details zum Fall: In einer Wiener Innenstadtfiliale wurden bei über 9 Kameras insgesamt 30 Verstöße gegen die DSGVO festgestellt, 28 davon bestätigte das Gericht.
Besonders problematisch: Die Erfassung von sensiblen Bereichen – z. B. von Bankomat-Terminals, auf denen PIN-Eingaben sichtbar waren. Auch das Filmen öffentlicher Räume wie eines U-Bahn-Ausgangs oder einer Straßenbahnhaltestelle wurde als unzulässig bewertet.
Das Urteil: 1,5 Millionen Euro Strafe. Der Grund: IKEA habe gegen grundlegende Prinzipien der DSGVO verstoßen – insbesondere gegen Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung. Die verspätete Installation von Sichtschutzzonen konnte die Verstöße nicht nachträglich heilen.

Du benötigst Hilfe bei der Erstellung eines wasserdichten Datenschutzkonzeptes?
Dann nutze jetzt die Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung – wir zeigen dir gerne was bei der Verarbeitung von sensiblen Daten zu beachten ist.
unverbindlich Dauer: ca. 15 min.
Verantwortung und Anforderungen für Unternehmen
Die Entscheidung zeigt deutlich: Videoüberwachung darf nur in einem klar definierten und gerechtfertigten Rahmen eingesetzt werden. Die Erfassung personenbezogener Daten muss auf das notwendige Maß beschränkt und für Betroffene nachvollziehbar sein. Auch die Speicherdauer ist begrenzt und darf nicht überschritten werden.
Neben einer sauberen technischen Umsetzung ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich. Wer hier nachlässig agiert, riskiert hohe Bußgelder und massiven Reputationsschaden.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Kamerapositionierung sorgfältig wählen: Überwacht werden dürfen nur Bereiche mit berechtigtem Interesse. Öffentliche Räume und sensible Zonen sind besonders kritisch.
 - Privatzonenmaskierung einrichten: Unzulässige Bildbereiche müssen von Beginn an technisch verdeckt und regelmäßig kontrolliert werden.
 - Speicherdauer begrenzen: Aufnahmen nur so lange speichern, wie es für den definierten Zweck nötig ist – meist maximal 72 Stunden.
 - Transparenz sicherstellen: Betroffene klar über Art, Zweck und Umfang der Überwachung informieren, z. B. durch gut sichtbare Beschilderung
 
Fazit:
Das IKEA-Urteil macht unmissverständlich deutlich: Videoüberwachung ist kein rechtsfreier Raum. Unternehmen müssen ihre Systeme rechtlich prüfen, technisch absichern und transparent gestalten. Ein verantwortungsvoller Umgang ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein für Vertrauen und Integrität.
Setzen Sie Videoüberwachung ein? Gerne können wir gemeinsam prüfen, ob Sie diese DSGVO-konform umsetzen. Buchen Sie dazu einfach eine kostenlose Erstberatung.
Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor: Daniel Lukmann
Daniel Lukmann ist externer Datenschutzbeauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.
2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der DSGVO.
Er bildete sich zum Datenschutzbeauftragten weiter und entwickelte ein System.
Der Rest ist Geschichte.
Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.

IKEA Urteil als Warnsignal – Fehler bei der Videoüberwachung können teuer werden.

Von Daniel Lukmann
Externer Datenschutzbeauftragter
Lesedauer: 3 Minuten
Videoüberwachung kann Sicherheit erhöhen – birgt aber erhebliche Risiken für die Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitenden.
Ein aktuelles Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gegen IKEA verdeutlicht, wie wichtig eine rechtskonforme Umsetzung ist.
Wir klären auf, wie Sie DSGVO-Verstöße bei der Videoüberwachung vermeiden.
1,5 Millionen Euro Strafe wegen Datenschutzverstößen
Die Verurteilung von IKEA wegen grob fahrlässiger und unrechtmäßiger Videoüberwachung zeigt exemplarisch, welche datenschutzrechtlichen Fehler Unternehmen vermeiden müssen.
Details zum Fall: In einer Wiener Innenstadtfiliale wurden bei über 9 Kameras insgesamt 30 Verstöße gegen die DSGVO festgestellt, 28 davon bestätigte das Gericht.
Besonders problematisch: Die Erfassung von sensiblen Bereichen – z. B. von Bankomat-Terminals, auf denen PIN-Eingaben sichtbar waren. Auch das Filmen öffentlicher Räume wie eines U-Bahn-Ausgangs oder einer Straßenbahnhaltestelle wurde als unzulässig bewertet.
Das Urteil: 1,5 Millionen Euro Strafe. Der Grund: IKEA habe gegen grundlegende Prinzipien der DSGVO verstoßen – insbesondere gegen Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung. Die verspätete Installation von Sichtschutzzonen konnte die Verstöße nicht nachträglich heilen.

Du benötigst Hilfe bei der Erstellung eines wasserdichten Datenschutzkonzeptes?
Dann nutze jetzt die Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung – wir zeigen dir gerne was bei der Verarbeitung von sensiblen Daten zu beachten ist.
unverbindlich Dauer: ca. 15 min.
Verantwortung und Anforderungen für Unternehmen
Die Entscheidung zeigt deutlich: Videoüberwachung darf nur in einem klar definierten und gerechtfertigten Rahmen eingesetzt werden. Die Erfassung personenbezogener Daten muss auf das notwendige Maß beschränkt und für Betroffene nachvollziehbar sein. Auch die Speicherdauer ist begrenzt und darf nicht überschritten werden.
Neben einer sauberen technischen Umsetzung ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich. Wer hier nachlässig agiert, riskiert hohe Bußgelder und massiven Reputationsschaden.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Kamerapositionierung sorgfältig wählen: Überwacht werden dürfen nur Bereiche mit berechtigtem Interesse. Öffentliche Räume und sensible Zonen sind besonders kritisch.
 - Privatzonenmaskierung einrichten: Unzulässige Bildbereiche müssen von Beginn an technisch verdeckt und regelmäßig kontrolliert werden.
 - Speicherdauer begrenzen: Aufnahmen nur so lange speichern, wie es für den definierten Zweck nötig ist – meist maximal 72 Stunden.
 - Transparenz sicherstellen: Betroffene klar über Art, Zweck und Umfang der Überwachung informieren, z. B. durch gut sichtbare Beschilderung
 
Fazit:
Das IKEA-Urteil macht unmissverständlich deutlich: Videoüberwachung ist kein rechtsfreier Raum. Unternehmen müssen ihre Systeme rechtlich prüfen, technisch absichern und transparent gestalten. Ein verantwortungsvoller Umgang ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiger Baustein für Vertrauen und Integrität.
Setzen Sie Videoüberwachung ein? Gerne können wir gemeinsam prüfen, ob Sie diese DSGVO-konform umsetzen. Buchen Sie dazu einfach eine kostenlose Erstberatung.
Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor: Daniel Lukmann
Daniel Lukmann ist externer Datenschutzbeauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.
2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der sogenannten DSGVO.
Statt sich von den Trümmern überwältigen zu lassen, bildete er sich zum Datenschutzbeauftragten weiter.
Die Erkenntnis: Am Ende zahlt man hier Strafen oft aus reiner Unwissenheit.
Er entwickelte ein System. Der Rest ist Geschichte.
Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.



