Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 17. Dezember 2023 für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern wirksam. Handeln Sie jetzt!

HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz): Was ist das und welche Strafen können Ihnen drohen?

Die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfordert schnelles Handeln: Die interne Meldestelle muss eingerichtet werden. Sonst drohen empfindliche Strafen. Nutzen Sie unseren Quick-Guide, und erfahren in nur 5 Minuten alle erforderlichen Schritte, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie Strafen!

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HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz) – Was ist das?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie und richtet sich an Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. diese sind verpflichtet einen internen Meldekanal einzurichten. Es zielt darauf ab, Personen zu schützen, die im beruflichen Kontext auf Missstände oder Verstöße gegen EU-Recht aufmerksam werden und diese melden. Unternehmen sind verpflichtet, sichere Wege zur Verfügung zu stellen, über die solche Informationen gemeldet werden können. Dies soll sicherstellen, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Repressalien Verstöße Meldungen abgeben können. Quelle: https://eur-lex.europa.eu

Was sind Whistleblower?

Personen, die am Arbeitsplatz auf Missstände stoßen und diese aufdecken, werden als Whistleblower bezeichnet. Diese Missstände können verschiedene Formen annehmen, darunter Korruption, Geldwäsche, Diskriminierung sowie Daten- oder Machtmissbrauch. Indem Unternehmen proaktiv an der Verbesserung arbeiten, bevor diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, können sie langfristig ihre Reputation schützen.

Diese Bußgelder sind bei Nichtbeachtung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu erwarten:

Bußgelder von bis zu 20.000 Euro

Haben Sie versäumt eine Meldestelle einzurichten oder dies nur unzureichend umgesetzt, müssen Sie mit einer Strafe von 20.000 Euro rechnen. Ob eine ausreichende Meldestelle implementiert wurde wird staatlich kontrolliert. Bei eingehenden Whistleblower-Meldungen bei der Behörde wird zudem verstärkt das betroffene Unternehmen kontrolliert.

Bußgelder von bis zu 50.000 Euro

Haben Sie HinSchG relevanten Meldungen in der Verfolgung verhindern oder wurden Whistleblower eingeschüchtert, müssen Sie mit einer Strafe von 50.000 Euro rechnen. Diese Strafe ist ebenso bei Verstößen gegen die Vertraulichkeit möglich.

Bußgelder von bis zu 500.000 Euro

Die bisher genannten Bußgelder gelten allein für Unternehmensverantwortliche Personen. Für das gesamte Unternehmen selbst kann sich die Strafe verzehnfachen und es sind Strafen bis zu 500.000 Euro möglich.

Vermeiden Sie Bußgelder mit dem kostenlosen Quick-Guide

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