Google reCAPTCHA & Datenschutz: Warum du jetzt auf eine Einwilligung setzen musst

DSGVO Schutzteam - Daniel Lukmann, Externer Datenschutzbeuaftragter

Von Daniel Lukmann
Externer Datenschutzbeauftragter
Lesedauer: 7 Minuten

Du setzt Google reCAPTCHA auf der Website ein? Dann solltest du weiterlesen. Denn: Hinter dem kleinen Sicherheits-Tool steckt mehr, als auf den ersten Blick sichtbar ist – vor allem, wenn es um die DSGVO geht.

Was viele vergessen: Google reCAPTCHA läuft im Hintergrund und sammelt Daten über Website-Besucher:innen, etwa Mausbewegungen, Tastaturverhalten oder Browserinformationen. 

Klingt nach harmloser Technik?

Nicht wenn es um das Thema Datenschutz geht. Denn ohne vorherige Einwilligung ist der Einsatz von Google reCAPTCHA rechtlich heikel.

Höchste Zeit also, die eigene Website unter die Lupe zu nehmen.

Beachte folgende 4 Handlungsempfehlungen im Einsatz mit reCAPTCHA.

  1. Einsatz überprüfen
  2. Einwilligung einholen
  3. Consent Management Tool verwenden
  4. Regelmäßig evaluieren

Worum handelt es sich bei Google reCAPTCHA?

Google reCAPTCHA ist ein Dienst zur Erkennung automatisierter Zugriffe (Bots) auf Webseiten.

Anders als klassische CAPTCHAs, bei denen Nutzer:innen aktiv Aufgaben zur Verifizierung erledigen, analysiert reCAPTCHA im Hintergrund verschiedene Verhaltenssignale der Webseitenbesucher:innen – wie Mausbewegungen, Tastaturanschläge und Browserdaten.

Dabei wird ein Cookie gesetzt, der eine Identifikationsnummer speichert und eine Risikoanalyse zur Erkennung von Bots durchführt. Diese Form der Verarbeitung personenbezogener Daten ist datenschutzrechtlich besonders sensibel. 

Warum es eine Einwilligung benötigt.

Klar, reCAPTCHA schützt dich vor Missbrauch. Aber technisch zwingend notwendig für den Betrieb deiner Website ist es nicht. Und genau das ist entscheidend:

Sobald personenbezogene Daten gesammelt werden – etwa durch Cookies oder Verhaltensanalysen – greift die DSGVO. Und weil reCAPTCHA nicht essenziell für die Grundfunktion deiner Seite ist, darfst du die Daten nur verarbeiten, wenn Besucher:innen vorher ausdrücklich zustimmen.

Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen. Ein bloßes „berechtigtes Interesse“ reicht nicht aus, wenn es andere datenschutzfreundlichere Lösungen denkbar wären.

Bedeutet zusammengefasst:

Der Einsatz von Google reCAPTCHA ohne vorherige Einwilligung ist unzulässig und es darf kein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden, da die Funktion technisch nicht zwingend notwendig ist – das wird auch durch eine Entscheidung des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts vom September 2024 gestützt.

Was bedeutet dies für Unternehmen?

Falls du denkst, das betrifft nur Unternehmen in Österreich – falsch gedacht. Die DSGVO gilt europaweit. Das Urteil zeigt deutlich die Richtung:

➔ Ohne freiwillige, informierte Einwilligung kein reCAPTCHA.

➔ Die Nutzung deiner Website darf nicht von der Zustimmung abhängen, wenn es Alternativen gibt (z. B. Kontakt per Mail).

➔ Eine bloße Berufung auf ein berechtigtes Interesse reicht nicht mehr aus, um reCAPTCHA ohne Einwilligung einzusetzen.

Fazit: Du musst handeln, wenn du rechtliche Risiken vermeiden willst.

Unternehmen müssen ihre Datenschutzpraxis im Bereich technischer Sicherheitsfunktionen grundlegend überprüfen müssen, um sowohl den Anforderungen der DSGVO als auch nationaler Gesetze wie dem TDDDG gerecht zu werden.

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4 konkrete Handlungsempfehlungen für den Einsatz von reCAPTCHA

1. Überprüfe, ob auf deiner Webseite Google reCAPTCHA eingesetzt wird

 

2. Hole dir vor dem Setzen von Cookies eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer:innen ein.

 

3. Nutze ein Consent Management Tool, um die Einwilligung datenschutzkonform einzuholen und zu dokumentieren.

 

4. Evaluiere regelmäßig, ob technische Alternativen zu reCAPTCHA für deine Webseite ausreichend sind.

Fazit: Durch eine datenschutzkonforme Einbindung technischer Schutzmechanismen stärkst du nicht nur das Vertrauen von Nutzer:innen, sondern vermeidest auch rechtliche Risiken und potenzielle Sanktionen.

Handle jetzt, bevor es zu spät ist.

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Daniel Lukmann - Externer Datenschutzbeauftragter

Über den Autor: Daniel Lukmann

Daniel Lukmann ist externer Datenschutz­beauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.

2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der DSGVO.

Er bildete sich zum Datenschutzbeauftragten weiter und entwickelte ein System.

Der Rest ist Geschichte.

Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.

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