DSGVO Urteil am Arbeitsgericht Duisburg: Firstgerechte Datenauskunft neu interpretiert!

DSGVO Urteil am Arbeitsgericht Duisburg: Schadenersatz wegen „verzögerter“ Auskunftspflicht

Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen jetzt mit dem DSGVO Schutzteam ab! Schnelle Reaktionszeiten sind mit dem einzig wahren Datenschutz Rundum-Service garantiert!

Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg:

Im Rahmen eines bemerkenswerten DSGVO-Urteils wurde ein Fall am Arbeitsgericht Duisburg verhandelt, bei dem ein Bewerber, sechs Jahre nach seiner Bewerbung bei einem Inkassodienstleister, Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verlangte. Die Antwort des Unternehmens ließ auf sich warten und erfolgte erst nach einer Mahnung. Das Gericht stellte in diesem Fall klar, dass eine Auskunftsfrist von 19 Kalendertagen nicht dem Gebot der Unverzüglichkeit nach Artikel 12 Absatz 3 der DSGVO entspricht. Dieses Urteil führte zur Verhängung eines Schadenersatzanspruchs in Höhe von 750 Euro. Dies verdeutlicht, dass sogar eine Antwort innerhalb der gesetzlichen Höchstfrist von einem Monat als unzureichend angesehen werden kann, und setzt damit neue Maßstäbe im Hinblick auf die Unverzüglichkeit der Auskunftserteilung.

Quelle: https://www.justiz.nrw.de

Was dieses DSGVO Urteil für Unternehmen bedeutet

Das Urteil aus Duisburg sendet eine klare Botschaft an alle Unternehmen: Bei Datenschutzanfragen ist schnelles Handeln gefragt. Die Richter betonen, dass man sich nicht einfach auf die Monatsfrist verlassen darf, besonders bei einfachen Anfragen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Abläufe überprüfen und schneller auf Anfragen reagieren müssen. Eine Antwortzeit von mehr als einer Woche könnte bereits als zu langsam angesehen werden, es sei denn, es liegt ein guter Grund für die Verzögerung vor. Dieses Urteil unterstreicht, wie wichtig es ist, Datenschutz ernst zu nehmen und prompt darauf zu reagieren.

Tipps für Unternehmen

Dieses Urteil sollte für Unternehmen ein Weckruf sein. Wenn Kritik aufkommt, dass eine Antwort zu lange dauert, sollten Unternehmen gut erklären können, warum sie die volle Monatsfrist benötigt haben. Insbesondere bei einfachen Anfragen sollte die volle Frist nicht ausgeschöpft werden. Für Unternehmen ist es jetzt wichtig, ihre Datenschutzpraktiken zu überdenken. Sie sollten nicht nur die gesetzlichen Vorschriften beachten, sondern auch verstehen, wie wichtig es ist, dass Menschen Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben. Kurzum: Datenschutz ist mehr als nur eine rechtliche Verpflichtung – es geht auch darum, verantwortungsvoll mit den Daten der betroffenen Personen umzugehen. Dazu gehört eben auch eine schnelle Auskunft.

Schnelle Reaktionszeiten garantiert – Mit dem DSGVO Schutzteam!

Schützen Sie sich mit dem umfassenden Rundum-Service des DSGVO Schutzteams schon ab 79,00€ inklusive aller wesentlichen Leistungen:

  • Datenschutz ALL-INCLUSIVE Paket ohne versteckte Zusatzkosten
  • VOLLE Haftungsübernahme und PREISGEKRÖNTE Entlastung
  • PERSÖNLICHE Unterstützung bei Betroffenenanfragen
  • uvm.

Das könnte Sie auch interessieren:

Menü