DSGVO-Bußgelder: Cookies, IT-Sicherheit und Videoüberwachung erneut im Fokus der Behörden

DSGVO Schutzteam - Daniel Lukmann, Externer Datenschutzbeuaftragter

Von Daniel Lukmann
Externer Datenschutzbeauftragter
Lesedauer: 6 Minuten

DSGVO-Bußgelder bleiben ein zentrales Thema – und treffen Unternehmen in ganz unterschiedlichen Bereichen.

Cookies, IT-Sicherheit und Videoüberwachung stehen erneut im Fokus. Wir haben für euch 5 Fälle näher angeschaut und aufbereitet.

Die verhängten Bußgelder verdeutlichen, dass selbst bekannte und häufig thematisierte Anforderungen weiterhin nicht ausreichend umgesetzt werden.

Wir haben zusammengefasst, welche Lehren Unternehmen daraus für das Jahr 2026 ziehen sollten, um Risiken zu vermeiden.

#1: Cookies ohne wirksame Einwilligung

Ein großer US-amerikanischer Finanzdienstleister setzte auf seiner Website Werbe-Cookies, bevor eine gültige Einwilligung der Nutzer vorlag oder trotz eines Widerrufs.

Die Folge: Die französische Aufsichtsbehörde CNIL verhängte hierfür ein Bußgeld von 1,5 Millionen Euro.

Der Fall zeigt deutlich: Die datenschutzkonforme Konfiguration von Webseiten ist Pflicht – ignorieren wird teuer.

#2: Cookies trotz früherer Beanstandung

Ein internationales Medienunternehmen setzte ebenfalls Cookies ohne gültige Einwilligung, obwohl frühere Rügen der CNIL bereits Jahre zurücklagen.

Das Bußgeld betrug 750.000 Euro.

Besonders kritisch: Methoden wie „Nudging“ oder das Ignorieren von Ablehnungen.

Achtung! Behörden kontrollieren solche Vorgänge auch noch Jahre später. 

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#3: Datenschutzvorfall durch Ransomware

Ein spanisches Einzelhandelsunternehmen meldete einen Ransomware-Angriff auf über 6Millionen Kund:innen– und Mitarbeitendendaten, darunter Finanz- und Gesundheitsinformationen.

Die Folge: Die verspätete Information der Betroffenen und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen führten zu einem Bußgeld von 1,56Millionen Euro.

Fazit: Multi-Faktor-Authentifizierung und aktuelle technische Schutzmaßnahmen sind unverzichtbar.

#4: Unzulässige SMS-Werbung

Eine italienische Hotelkette verschickte Werbe-SMS ohne Einwilligung, trotz Widerspruch und fehlender Dokumentation. Das Bußgeld lag bei 6.000 Euro.

Praxis-Tipp: Direktwerbung ohne gültige Einwilligung ist unzulässig – ein verlässlicher Widerrufsprozess muss etabliert sein.

#5: Videoüberwachung mit Ton

In Spanien wurden in Kantinen und Arbeitsbereichen Kameras mit Ton eingesetzt.

Die Folge: Die Aufsichtsbehörde verhängte Bußgelder von 3.600 Euro.

UnserDSGVO-Pro-Tipp: Eine Videoüberwachung mit Ton ist nahezu immer unzulässig, besonders in Pausenräumen. Hinweisschilder und Interessenabwägung sind zwingend erforderlich.

Fazit:

Die Fälle zeigen deutlich, dass Verstöße gegen Cookies, Sicherheitsmaßnahmen, Direktmarketing und Videoüberwachung nach wie vor häufig sind und teuer werden können.

Unser Tipp: Webseiten, Sicherheitsprozesse und Überwachungsmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft werden, Einwilligungen korrekt eingeholt und der Umgang mit sensiblen Daten dokumentiert werden. 

Handeln Sie proaktiv, um Bußgeldrisiken zu reduzieren und Kunden, Mitarbeitende und Ihre Reputation zu schützen. Buchen Sie gerne einfach eine kostenlose Erstberatung.

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Daniel Lukmann - Externer Datenschutzbeauftragter

Über den Autor: Daniel Lukmann

Daniel Lukmann ist externer Datenschutz­beauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.

2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der DSGVO.

Er bildete sich zum Datenschutzbeauftragten weiter und entwickelte ein System.

Der Rest ist Geschichte.

Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.

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