
E-Mail-Marketing ist nach wie vor ein bewährtes Mittel, um Kundenbeziehungen zu pflegen, neue Angebote vorzustellen oder wichtige Informationen zu teilen. Damit Du dabei rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest Du die geltenden Datenschutz- und Wettbewerbsregeln im Blick haben – insbesondere in Deutschland und Österreich.
In diesem Beitrag erfährst Du, was beim E-Mail-Marketing erlaubt ist und worauf Du unbedingt achten solltest.
Kein Risiko mehr bei Werbemails? Lies dir die 7 Abschnitte für rechtssicheres E-Mail-Marketing gut durch und du bist auf der sicheren Seite:
- Rechtliche Grundlagen
- Ausnahmen
- Was gilt als Werbung?
- Anforderungen an Einwilligung
- Besonderheiten im B2B-Bereich
- Risiken bei Verstößen
- Handlungsempfehlungen
1. Rechtliche Grundlagen: Einwilligung ist der Regelfall
Grundsätzlich gilt: Werbe-E-Mails darfst Du nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Empfänger verschicken – sowohl in Deutschland als auch in Österreich.
-
In Deutschland ist das in § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
-
In Österreich findest Du die entsprechende Regelung in § 174 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Ohne Einwilligung drohen Abmahnungen, Bußgelder und ein Imageschaden – denn unerwünschte Werbung gilt als unzumutbare Belästigung.
2. Ausnahmen: Werbung an Bestandskunden
Es gibt eine Ausnahme, die Dir unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Bestandskunden auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu kontaktieren.
Die Bedingungen laut § 7 Abs. 3 UWG (Deutschland) und § 174 Abs. 4 TKG (Österreich) sind:
-
Die E-Mail-Adresse wurde im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben.
-
Du bewirbst nur ähnliche eigene Produkte oder Dienstleistungen.
-
Beim Sammeln der Adresse – und bei jeder weiteren Nutzung – hast Du klar auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
-
Der Kunde hat der Nutzung zu Werbezwecken nicht widersprochen.
Wichtig: Alle vier Punkte müssen erfüllt sein! Werbung für völlig andere Produkte fällt nicht unter diese Ausnahme.
3. Was gill als „Werbung“?
Der Begriff „Werbung“ wird rechtlich sehr weit gefasst. Gemeint ist jede Maßnahme, die dem Absatz Deiner Produkte oder der Förderung Deines Unternehmensimages dient. Dazu gehören zum Beispiel:
-
Produkt- oder Dienstleistungsangebote
-
Rabattaktionen
-
Einladungen zu Veranstaltungen oder Webinaren
-
Kundenumfragen mit werblichem Charakter
-
Newsletter mit Produktverweisen
Selbst vermeintlich neutrale Infos können als Werbung gelten, wenn sie letztlich wirtschaftlichen Zielen dienen.
4. Anforderungen an eine gültige Einwilligung
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, brauchst Du eine rechtlich wirksame Einwilligung. Diese muss:
-
freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein,
-
den Zweck klar benennen (z. B. Werbung per E-Mail),
-
getrennt von AGB oder anderen Texten erfolgen,
-
jederzeit einfach widerrufbar sein.
Nutze am besten das Double-Opt-In-Verfahren: Dabei bestätigt der Empfänger seine Anmeldung zusätzlich per Klick in einer E-Mail – und Du hast gleich einen rechtssicheren Nachweis.

Abmahnungen durch fehlerhaftes E-Mail-Marketing? Das muss nicht sein.
Sichere Dir jetzt eine kostenlose Erstberatung – und bring Deine Prozesse auf rechtlich festen Boden.
unverbindlich Dauer: ca. 15 min.
5. Besonderheiten im B2B-E-Mail-Marketing
Auch im B2B-Bereich gelten dieselben Regeln wie im B2C. Denn viele geschäftliche E-Mail-Adressen (z. B. max.mustermann@firma.de) lassen sich einer natürlichen Person zuordnen – und sind damit ebenfalls durch Datenschutzgesetze geschützt.
Was Du beachten solltest:
-
Auch hier brauchst Du grundsätzlich eine Einwilligung.
-
Die Bestandskunden-Ausnahme kannst Du aber ebenfalls nutzen – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Risiken bei Verstößen
Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert teure Konsequenzen:
-
Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände
-
Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
-
Reputationsverlust und Vertrauensprobleme bei Deinen Kunden
Gerade bei wiederholten Verstößen kann es richtig teuer werden.
7. Handlungsempfehlungen für Dein E-Mail-Marketing
Damit Dein E-Mail-Marketing rechtssicher bleibt, halte Dich am besten an diese Punkte:
-
Hol Dir immer eine ausdrückliche Einwilligung ein, bevor Du Werbe-E-Mails verschickst.
-
Nutze die Bestandskunden-Ausnahme nur, wenn wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Dokumentiere Einwilligungen sorgfältig – am besten mit Double-Opt-In.
-
Biete in jeder Mail eine einfache Abmeldemöglichkeit an.
-
Achte darauf, dass der werbliche Charakter der Mail klar erkennbar ist – und dass Du als Absender eindeutig genannt wirst.
Fazit
E-Mail-Marketing bleibt ein starkes Tool – wenn Du es rechtssicher einsetzt. Mit Einwilligung, Klarheit und Transparenz bist Du auf der sicheren Seite und bleibst gleichzeitig vertrauenswürdig gegenüber Deinen Empfängern.
Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor: Daniel Lukmann
Daniel Lukmann ist externer Datenschutzbeauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.
2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der DSGVO.
Er bildete sich zum Datenschutzbeauftragten weiter und entwickelte ein System.
Der Rest ist Geschichte.
Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.

E-Mail-Marketing rechtssicher gestalten: Was ist erlaubt?

Von Daniel Lukmann
Externer Datenschutzbeauftragter
Lesedauer: 7 Minuten
E-Mail-Marketing ist nach wie vor ein bewährtes Mittel, um Kundenbeziehungen zu pflegen, neue Angebote vorzustellen oder wichtige Informationen zu teilen. Damit Du dabei rechtlich auf der sicheren Seite bist, solltest Du die geltenden Datenschutz- und Wettbewerbsregeln im Blick haben – insbesondere in Deutschland und Österreich.
In diesem Beitrag erfährst Du, was beim E-Mail-Marketing erlaubt ist und worauf Du unbedingt achten solltest.
Kein Risiko mehr bei Werbemails? Lies dir die 7 Abschnitte für rechtssicheres E-Mail-Marketing gut durch und du bist auf der sicheren Seite:
- Rechtliche Grundlagen
- Ausnahmen
- Was gilt als Werbung?
- Anforderungen an Einwilligung
- Besonderheiten im B2B-Bereich
- Risiken bei Verstößen
- Handlungsempfehlungen
1. Rechtliche Grundlagen: Einwilligung ist der Regelfall
Grundsätzlich gilt: Werbe-E-Mails darfst Du nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Empfänger verschicken – sowohl in Deutschland als auch in Österreich.
-
In Deutschland ist das in § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt.
-
In Österreich findest Du die entsprechende Regelung in § 174 Telekommunikationsgesetz (TKG).
Ohne Einwilligung drohen Abmahnungen, Bußgelder und ein Imageschaden – denn unerwünschte Werbung gilt als unzumutbare Belästigung.
2. Ausnahmen: Werbung an Bestandskunden
Es gibt eine Ausnahme, die Dir unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Bestandskunden auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu kontaktieren.
Die Bedingungen laut § 7 Abs. 3 UWG (Deutschland) und § 174 Abs. 4 TKG (Österreich) sind:
-
Die E-Mail-Adresse wurde im Zusammenhang mit einem Verkauf erhoben.
-
Du bewirbst nur ähnliche eigene Produkte oder Dienstleistungen.
-
Beim Sammeln der Adresse – und bei jeder weiteren Nutzung – hast Du klar auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
-
Der Kunde hat der Nutzung zu Werbezwecken nicht widersprochen.
Wichtig: Alle vier Punkte müssen erfüllt sein! Werbung für völlig andere Produkte fällt nicht unter diese Ausnahme.
3. Was gill als „Werbung“?
Der Begriff „Werbung“ wird rechtlich sehr weit gefasst. Gemeint ist jede Maßnahme, die dem Absatz Deiner Produkte oder der Förderung Deines Unternehmensimages dient. Dazu gehören zum Beispiel:
-
Produkt- oder Dienstleistungsangebote
-
Rabattaktionen
-
Einladungen zu Veranstaltungen oder Webinaren
-
Kundenumfragen mit werblichem Charakter
-
Newsletter mit Produktverweisen
Selbst vermeintlich neutrale Infos können als Werbung gelten, wenn sie letztlich wirtschaftlichen Zielen dienen.
4. Anforderungen an eine gültige Einwilligung
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, brauchst Du eine rechtlich wirksame Einwilligung. Diese muss:
-
freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein,
-
den Zweck klar benennen (z. B. Werbung per E-Mail),
-
getrennt von AGB oder anderen Texten erfolgen,
-
jederzeit einfach widerrufbar sein.
Nutze am besten das Double-Opt-In-Verfahren: Dabei bestätigt der Empfänger seine Anmeldung zusätzlich per Klick in einer E-Mail – und Du hast gleich einen rechtssicheren Nachweis.

Abmahnungen durch fehlerhaftes E-Mail-Marketing? Das muss nicht sein.
Sichere Dir jetzt eine kostenlose Erstberatung – und bring Deine Prozesse auf rechtlich festen Boden.
unverbindlich Dauer: ca. 15 min.
5. Besonderheiten im B2B-E-Mail-Marketing
Auch im B2B-Bereich gelten dieselben Regeln wie im B2C. Denn viele geschäftliche E-Mail-Adressen (z. B. max.mustermann@firma.de) lassen sich einer natürlichen Person zuordnen – und sind damit ebenfalls durch Datenschutzgesetze geschützt.
Was Du beachten solltest:
-
Auch hier brauchst Du grundsätzlich eine Einwilligung.
-
Die Bestandskunden-Ausnahme kannst Du aber ebenfalls nutzen – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
6. Risiken bei Verstößen
Wer die Vorschriften ignoriert, riskiert teure Konsequenzen:
-
Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände
-
Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
-
Reputationsverlust und Vertrauensprobleme bei Deinen Kunden
Gerade bei wiederholten Verstößen kann es richtig teuer werden.
7. Handlungsempfehlungen für Dein E-Mail-Marketing
Damit Dein E-Mail-Marketing rechtssicher bleibt, halte Dich am besten an diese Punkte:
-
Hol Dir immer eine ausdrückliche Einwilligung ein, bevor Du Werbe-E-Mails verschickst.
-
Nutze die Bestandskunden-Ausnahme nur, wenn wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Dokumentiere Einwilligungen sorgfältig – am besten mit Double-Opt-In.
-
Biete in jeder Mail eine einfache Abmeldemöglichkeit an.
-
Achte darauf, dass der werbliche Charakter der Mail klar erkennbar ist – und dass Du als Absender eindeutig genannt wirst.
Fazit
E-Mail-Marketing bleibt ein starkes Tool – wenn Du es rechtssicher einsetzt. Mit Einwilligung, Klarheit und Transparenz bist Du auf der sicheren Seite und bleibst gleichzeitig vertrauenswürdig gegenüber Deinen Empfängern.
Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor: Daniel Lukmann
Daniel Lukmann ist externer Datenschutzbeauftragter und Mitgründer des DSGVO Schutzteam.
2018 war er als junger Unternehmer im Consulting-Bereich tätig. Alles lief gut, bis zum „Ausbruch“ der sogenannten DSGVO.
Statt sich von den Trümmern überwältigen zu lassen, bildete er sich zum Datenschutzbeauftragten weiter.
Die Erkenntnis: Am Ende zahlt man hier Strafen oft aus reiner Unwissenheit.
Er entwickelte ein System. Der Rest ist Geschichte.
Mittlerweile hilft das DSGVO Schutzteam über 3500 Unternehmen bei ihren Datenschutz-Sorgen.