Am 4. Mai 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwei bedeutende neue Urteile in Bezug auf den Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gefällt. Zum einen sind nun auch geringfügige Schäden ersatzfähig. Und zum anderen wurde das Auskunftsrecht der Betroffenen gestärkt, wenn sie wissen möchten, ob ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.